Wo dein Interesse ist, da ist deine Energie
– Dale Carnegie –
Kosten
Das Honorar wird in der Regel privat abgerechnet. Therapeutische Sitzungen bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie werden von privaten und Zusatzversicherungen teilweise bezuschusst oder übernommen. Unabhängig von der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung, zahlen Sie die anfallenden Honorarkosten gemäß unseren Vereinbarungen an mich. Die anschließende Abrechnung mit Ihrer Versicherung erfolgt durch Sie und dafür schreibe ich Ihnen gerne eine Rechnung. Bei Fragen zu Leistungen und Kostenübernahme erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung.
Von Ihnen selbst bezahlte Coaching-/Therapiekosten können oft als außergewöhnliche Belastungen (nach § 33 EStG) als Werbungskosten (nach § 9 EStG) geltend gemacht machen. Ihr Finanzamt oder Ihr Steuerberater können Ihnen dazu weitere Auskünfte geben.
Für Coachings wird das Honorar oft vom Arbeitgeber übernommen.
Der Stundensatz beträgt 80,– € für eine Stunde (60 Minuten).
Eine Mehrwertsteuer fällt im therapeutischen Kontext dabei nicht an.
Eine Ermäßigung ist für bestimmte Personengruppen (z.B. Studenten) unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Bitte sprechen Sie mich dazu an.
Jeder Termin ist für Sie persönlich reserviert, daher sagen Sie bitte mindestens 2 Werktage vorher ab, wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können. Vereinbarte Termine, die weniger als 48 Stunden vorher abgesagt werden, stelle ich zur Hälfte in Rechnung; bei Nichterscheinen wird der Termin voll in Rechnung gestellt.
Vorteile für Selbstzahler gegenüber kassenärztlich bezahlter Therapie:
- keine langen Wartezeiten auf einen Therapiebeginn, was bei bestimmten Krankheitsbildern eine Chronifizierung verhindern kann
- sofortige Unterstützung in einer akuten Krisensituation
- anonyme Beratung/Therapie: keine Erfassung bei den Krankenkassen